Bekanntmachung der Verordnung über die Haltung von Frauen
Präambel
Der noch nicht ganz erforschte Drang des männlichen Geschlechts nach wenigstens zeitweiser Partnerschaft mit einer Frau macht es erforderlich, allgemeinverbindliche Richtlinien über das Verhalten von Frauen, die aufgrund ihrer für Männer, unverständlichen Psyche unter Artenschutz stehen, zu erlassen.
Allgemeine Richtlinien
Sich eine Frau zu halten, ist meist ein kostspieliges Hobby, das aber unter Beachtung von bestimmten Regeln in der heutigen Zeit problemlos zu realisieren ist. Vor einer Entscheidung zur Haltung einer Frau sollte aber immer geprüft werden, ob andere Kampfsportarten nicht preisgünstiger sind.
Auswahlkriterien (Mindestanforderungen)
(1) Sie muß für niedrige Tätigkeiten (Küche, Kinder, Haushalt) geeignet sein. Danbeben muß sie einen hohen Unterhaltungswert im gemeinsamen Schlafzimmer besitzen.
(2) Ihr Aussehen muß eines Topmodels wie Claudia Schiffer oder ähnlich entsprechen.
(3) Die vorstehenden Punkte können außer acht gelassen werden, wenn § 2 in Betracht kommt.
Ausnahmen
Sie ist sehr reich, 99 Jahre alt und hat 42° Fieber
Anschaffung
(1) Nehmen Sie sich viel Zeit bei der Auswahl Ihrer Frau.
Übereilen Sie nichts uns vereinbaren Sie eine längere Probephase mit den Lieferanten (Eltern)
(2) Vor dem endgültigen Erwerb probieren Sie die unterschiedlichen Modelle aus. Leistungsproben der unterschiedlichen Typen sind unumgänglich.
(3) Probiermöglichkeiten sind in der Regel auf den Pisten (Diskos, Bars, Urlaub usw) zu finden.
(4) Übertriebenes Balzverhalten kann zu einem Dasein als Pantoffelhelden führen. Vorsicht vor so genannten Emanzen! Dieser Frauentyp ist nur für den diskutierfreudigen Mann mit starken Nerven geeignet.
(5) Einer Frau ein Kfz anzuvertrauen, bedeutet ein erhöhtes Risiko, beachte stets den Grundsatz "Frau am Steuer, das wird teuer"
Ernährung
Die Frau ist ein Allesfresser wie Menschen, doch legt sie großen Wert auf einen hohen Grünfutteranteil in der täglichen Nahrung. Gut ausgebildete Frauen sind in der Lage, die Nahrung selbst zuzubereiten. Sollte die Frau lesen können, was schon in Einzelfällen vorgekommen ist, empfiehlt es sich, ihr ein so genanntes Kochbuch (Anleitung zur Zubereitung von Nahrung in genießbarer Form) zur Verfügung zu stellen
Bekleidung
Der Halter einer Frau hat für eine ausreichende Bekleidung der Andrea in der Öffentlichkeit zu sorgen. Das gilt nicht für den häuslichen Bereich, insbesondere Bade- und Schlafzimmer. Übertriebene Kleidungswünsche sind mit dem Bibelzitat: "Hätte der liebe Gott gewollt, dass Frauen Pelze tragen, hätte er ihnen ein Fell wachsen lassen" abzuweisen.
Unterbringung
Als Aufenthaltsorte für die Frau sollten insbesondere die Küche, das Schlafzimmer und das Kinderzimmer gewählt werden. Sollte sie trotzdem im Wohnzimmer auftauchen, ist zu prüfen, ob die Kettenlänge zu großzügig gewählt wurde.
Auslauf und Pflege
Wie alles Eigentum müssen auch Frauen pfleglich behandelt werden, um den Gebrauchswert zu erhalten. Praxistest haben ergeben, daß das Überreichen eines Blumenstraußes zu gesteigertem Wohlverhalten führt. Beim Freigang, dieser sollte nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, Halter oder Vertrauensperson) erfolgen, ist darauf zu achten, daß bestimmte Orte, wie Juweliere, Edelbekleidungsgeschäfte, Standesämter und Kaufhäuser gemieden werden. Die Folgen bei Nichtbeachtung können fürchterlich werden (Kaufrausch usw). Es sollen schon Fälle von Verarmung bei Nichtbeachtung beobachtet worden sein.
Schlussvorschriften
Die vorstehende Verordnung tritt mit Verkündung in Kraft. Als Warnhinweis noch folgendes: Prüfe, wer sich bindet, ob sich nicht etwas Besseres findet!